Neues in der RGV ab 1. Jänner 2025

Neues in der RGV ab 1. Jänner 2025
Folgende Änderungen wurden in der Reisegebührenvorschrift beschlossen:
Anhebung der Tages- und Nächtigungsgebühr
• Tagesgebühr (Tarif I) wird auf 30 Euro (bisher 26,40 Euro)
• Tagesgebühr (Tarif II) auf 22,00 Euro (bisher 19,80 Euro)
• Nächtigungsgebühr auf 17 Euro (bisher 15,00 Euro)
Erhöhung des Kilometergeldes
Das Kilometergeld beträgt zukünftig • für Motorfahrräder und Motorräder sowie für Personen- und Kombinationsfahrzeuge je Fahrkilometer einheitlich 0,50 Euro (statt 0,24 Euro für Motorfahrräder und Motorräder und statt 0,42 Euro für PKW und Kombi). • Der Zuschlag für jede Person, deren Mitbeförderung in einem Personen- oder Kombinationskraftwagen dienstlich notwendig ist, erhöht sich auf 0,15 Euro je Fahrkilometer (statt 0,05 Euro).
Wichtige klimafreundliche Neuerungen:
• Bei Benützung eines eigenen Fahrrads gebühren 0,50 Euro je Fahrkilometer.
• Für Wegstrecken, die bei einer Dienstreise mangels eines Massenbeförderungsmittels oder anderer
Beförderungsmittel zu Fuß zurückgelegt werden müssen, gebührt das Kilometergeld bereits ab einer
Wegstrecke von mehr als einem Kilometer (statt bisher mehr als zwei Kilometer).
Als Attraktivierungsmaßnahme für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird es eine Erhöhung des Beförderungszuschusses bei Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln geben:
Der Beförderungszuschuss beträgt zukünftig für
• die ersten 50 Kilometer 0,26 Euro (statt 0,20 Euro)
• für die weiteren 250 Kilometer 0,13 Euro (statt 0,10 Euro)
• für jeden weiteren Kilometer 0,07 Euro (statt 0,05 Euro)
Insgesamt darf der Beförderungszuschuss 69,30 Euro nicht übersteigen (statt 52,00 Euro). Bei Weglängen bis 8 Kilometer beträgt der Beförderungszuschuss 2,00 Euro je Wegstrecke (statt 1,64 Euro).
Der erhöhte Beförderungszuschuss (wenn die Verwendung eines Massenbeförderungsmittels glaubhaft gemacht wird) beträgt zukünftig für
• die ersten 50 Kilometer 0,50 Euro (statt 0,30 Euro)
• für die weiteren 250 Kilometer 0,20 Euro (statt 0,15 Euro)
• für jeden weiteren Kilometer 0,10 Euro (statt 0,08 Euro)
Insgesamt darf der erhöhte Beförderungszuschuss 109,00 Euro nicht übersteigen (statt 79,70 Euro).
Die Summe der Beförderungszuschüsse darf pro Kalenderjahr maximal 2.450 Euro betragen.
Mit diesem Gesetzesbeschluss wurden langjährige Forderungen der FCG A1 Telekom umgesetzt.
Euer
Gottfried Kehrer